Hierzulande müssen die Gewinne aus dem Handel mit Wertpapieren versteuert werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob man bei einer Bank, einem deutschen oder einem ausländischen Broker handelt. Aus diesem Grund möchten wir in dem folgenden Beitrag verraten, was Trader bei der Versteuerung ihrer erwirtschafteten Gewinne beachten sollten und wie diese besteuert werden.
Was ist Trading?
Beim Trading erwerben die Anleger Werte wie Aktien, Währungen, Rohstoffe und andere Finanzinstrumente, mit dem Ziel, diese im Falle eines Kursanstiegs mit Gewinn wieder zu verkaufen.
Zu diesem Zweck existieren verschiedene Strategien, bei denen die erworbenen Währungen entweder langfristig oder kurzfristig gehalten werden. Und während einige Trader das Ziel verfolgen, auf diese Weise tägliche Gewinne zu verbuchen, spekulieren andere auf einen langfristigen Anstieg des Währungskurses.
Für Anfänger stellt eine Trading Ausbildung eine hervorragende Möglichkeit dar, um die Grundlagen des Handels zu erlernen und sich mit den unterschiedlichen Strategien vertraut zu machen, damit diese im Anschluss daran dazu in der Lage sind, erfolgreich mit Vermögenswerten zu handeln.
Doch welche Steuern müssen Trader auf ihre Gewinne entrichten?
Steuern auf Trading-Gewinne?
Die Berechnung der Steuern, die Trader entrichten müssen, unterscheidet sich im Vergleich zu Angestellten. Denn diese müssen anstatt einer Einkommenssteuer eine sogenannte Abgeltungssteuer entrichten. Diese war früher unter der Bezeichnung Kapitalertragsteuer bekannt und beträgt 25 % der Trading-Gewinne.
Das hat zur Folge, dass Trader, die ein hohes Einkommen mit dem Handel von Vermögenswerten erzielen, im Vergleich zu einem Angestellten eine geringere Steuerlast zu tragen haben. Dagegen fällt für Hobby-Trader, die ausschließlich in ihrer Freizeit traden und dadurch nur geringe Gewinne erwirtschaften, ein geringerer Steuersatz an, der auf Grundlage der erzielten Gewinne berechnet wird.
Und darüber hinaus müssen Trader auch einen Solidaritätszuschlag in Höhe 5,5 % sowie die Kirchensteuer an das Finanzamt abführen.
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Das müssen deutsche Trader beachten
Deutsche Trader müssen hierzulande ihre Trading-Steuern an das Finanzamt abführen, ganz gleich, wo der eigene Broker seinen Sitz hat. Allerdings wirkt sich der Sitz des Traders darauf aus, wie die Steuern von dem Trader entrichtet werden müssen. Wer bei einem deutschen Broker oder einem Online-Broker mit Sitz in Deutschland registriert ist, dem wird die Steuer in Höhe von 25 % bei jeder Transaktion automatisch von dem Gewinn abgezogen.
Um die eigene Steuerlast ein wenig zu verringern, sollten Trader dem gewählten Finanzdienstleister einen Freistellungsauftrag erteilen, um von dem Freibetrag in Höhe von 801 € zu profitieren. Es ist auch möglich, bei mehreren Anbietern zu handeln und jedem davon einen solchen Freistellungsauftrag zu erteilen. Die automatische Abführung der Steuern ist für deutsche Trader äußerst bequem, vor allem für Anfänger. Denn dadurch müssen diese sich nicht mit steuerlichen Fragen auseinandersetzen oder diese an einen Steuerberater outsourcen, wofür sich viele Selbstständige entscheiden. Allerdings müssen Trader auch damit leben, dass die Steuern immer direkt einbehalten werden und in der Folge in dem laufenden Steuerjahr nicht mehr reinvestiert werden können.
Steuern bei ausländischen Brokern
Trader, die bei einem Broker im Ausland registriert sind, müssen ebenfalls Steuern abführen. Diese werden allerdings nicht automatisch einbehalten, da im Ausland andere steuerliche Vorgaben gelten.
Aus diesem Grund müssen sich Trader am Jahresende in diesem Fall selbst um die Versteuerung kümmern. Das bringt eine ganze Reihe von Vorteilen mit sich. So stehen dem Trader die Summen, die deutsche Broker direkt einbehalten würden, während dem gesamten Steuerjahr zur Verfügung und können somit auch reinvestiert werden.
Das verschafft Tradern zusätzliche Möglichkeiten und Chancen, zumal die Abführung der Steuern auch bis zu 18 Monate hinausgezögert werden kann. Nichtsdestotrotz sollten Trader immer darauf achten, dass diese zum Zeitpunkt der Fälligkeit über ausreichend Kapital verfügen, um die anfallenden Steuern abzuführen.